Bauen & Sanieren

Bauen und Sanieren

Energetische Sanierung wird gefördert wie noch nie ! (Teil 1 - Einzelmaßnahmen)

Wenn nicht jetzt, wann dann?


Förderung für energetische Sanierungen wieder neu gestartet


Alle Förderprogramme, die kurzzeitig im Januar unterbrochen wurden, sind unverändert wieder verfügbar!

Als Robert Habeck im Januar 2022 kurzfristig alle Förderprogramme der kfw für energieeffizientes Bauen und Sanieren stoppte, war der Aufschrei groß!


Grund war, dass in Anbetracht des einige Monate zuvor für Ende Januar angekündigten Auslaufens des Förderprogramms kfw55 für den Neubau eines Effizienzhauses , dass bis zum 20.01. schon 80% der erwarteten Anträge eingingen. Dies führte dann auch zu

leeren Kassen für die Sanierungsförderung.


Energiepolitisch ist es aber sowieso viel effektiver, energetische Sanierungen statt Neubauten zu fördern, da hier mit dem gleichen (oder geringeren) eingesetzten Kapital eine weit höhere Energie-Einsparung erzielt wird.

Nachdem der Bund aber seitdem über 14 Millarden Euro in die Fördertöpfe warf, konnten die Förderprogramme

der kfw für energetische Sanierungen unverändert wieder aufgenommen werden. Diejenigen, die sich den Neubau eines Effizienzhauses fördern lassen wollten, müssen noch ein wenig auf neue Förderbedingungen warten.

Die Zuschuss-Förderung von Einzelmaßnahmen beim BAFA war übrigens nie unterbrochen.


Im folgenden hier nochmal ein Update über die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (kurz BEG)

Gefördert werden nun Maßnahmen in Bestandsgebäuden, deren Bauantrag mindesten 5 Jahre zurückliegt.

Dabei kann frei gewählt werden zwischen einem direkten Zuschuss, oder einem vergünstigten Kredit

plus Tilgungszuschuss (das heißt, man muss weniger zurückzahlen!).


Teil 1 - Einzelmaßnahmen


Ganz konkret werden gefördert:

• Energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle

(Fassade, Fenster, Dächer, Kellerdecke…)

• Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

• Anlagentechnik außer Heizung (z.B. Lüftungsanlagen)

• Fachplanung und Baubegleitung


Die förderfähigen Kosten für energetische Einzelmaßnahmen (ohne Baubegleitung) wurden erhöht auf 60.000 Euro pro Wohneinheit pro Kalenderjahr - dies gilt für alle Maßnahmen zusammen.


Maßnahmen an der Gebäudehülle (20%)

Für alle Maßnahmen, (Dachsanierung, Fassade, 3-fach Fenster, Kellerdecke…) gibt es natürlich technische

Anforderungen. Diese liegen im Mittel ca. 30% über den Mindest-Anforderungen des GEG - Logisch, für's  Einhalten der Gesetze gibt es natürlich keine Förderung, sondern nur, wenn man es besser macht….

Der Zuschuss beträgt für alle diese Maßnahmen jeweils20%.


Heizungstechnik (30 - 55 %)

Der Austausch einer Heizung wird nun nur noch gefördert, wenn dabei mindestens 25% regenerative Energien eingesetzt werden. Grundsätzlich gilt: je höher der Anteil der regenerativen Energien ist, umso höher der Fördersatz.

Von Solarthermie (30%) über Wärmepumpen oder Pelletheizung (35%) bis hin zu besonders staubarmen

Biomasseheizungen (40%).

Dazu kommt noch ein Bonus von 10%, wenn Sie damit Ihre alte Ölheizung austauschen ! Und, falls Sie einen sog. iSFP, einen individuellen Sanierungsfahrplan vorliegen haben, gibt es nochmals 5% obendrauf!

Die Maximalförderung beträgt also 55% !


Teil 2 - Effizienzhäuser

Ein Effizienzhaus ist ein technischer Standard, der - grob gesagt - beschreibt, wieviel Prozent Energie dieses Gebäude im Vergleich zu einem gleichartigen Neubau verbraucht. Z.B. bedeutet ein Effizienzhaus70,dass das Haus nach der Sanierung 30% weniger Energie benötigt, als der Mindeststandard eines Neubaus.

Je niedriger die Zahl also, umso besser.


Es gibt verschiedene Effizienzhaus-Stufen - Grundsätzlich  gilt dabei, je höher die Stufe, umso höher die Förderung. Ganz konkret sind die Fördersätze (Zuschuss oder Tilgungszuschuss):


• Effizienzhaus 100 27,5%

• Effizienzhaus 85 30 %

• Effizienzhaus 70 35 %

• Effizienzhaus 55 40 %

• Effizienzhaus 40 45 %


Die förderfähigen Kosten für Sanierungen zum Effizienzhaus (ohne Baubegleitung) betragen 120.000 Euro

pro Wohneinheit - dabei darf die gesamte Heizungstechnik herausgerechnet werden, da diese zusätzlich

über Einzelmaßnahmen gefördert werden kann.


Bei Einsatz von mindestens 55% erneuerbarer Energien erhöht sich der Fördersatz um 5%, und die Förderhöchstsumme

steigt auf 150.000 Euro pro Wohnung !


T eil 3 - Fachplanung und Baubegleitung


Die Einbindung eines Energieberaters ist dabei natürlich ausgesprochen sinnvoll und auch notwendig. Er berät SIe, kann die Förderung optimieren, und die energetische Fachplanung sowie die notwendige Baubegleitung durchführen. Dafür erstellt er die sog. technische Projektbeschreibung, und nimmt Ihnen auf Wunsch auch die kompletten Förderanträge und Nachweise ab.


Einen geeigneten Energieberater finden Sie unter

www.energie-effizienz-experten.de

Das Honorar wird dabei sogar zusätzlich mit 50% bezuschusst.


Also, - wenn nicht jetzt, wann dann?

Lassen sie sich beraten, und investieren Sie in eine energetische Modernisierung - zur Komfort- und Wertsteigerung

Ihres Hauses und natürlich zum Klimaschutz!


Wenn Sie Fragen, oder Interesse haben, an unseren monatlichen Treffen teilzunehmen, senden Sie uns

doch eine mail: kontakt@klimaschutz-bad-krozingen.de


Für den AK Klimaschutz


Joachim Fürst

Energetische Sanierung wird gefördert wie noch nie ! (Teil 2 - Effizienzhäuser)

Wenn nicht jetzt, wann dann?


Energetische Sanierung wird gefördert wie noch nie ! (Teil 2 - Effizienzhäuser)


Durch die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (kurz BEG) mit Start zum 01.01.2021 wird die staatliche Förderlandschaft für Hauseigentümer nun deutlich vereinfacht. Die bisher getrennten Förderangebote für 'Erneuerbare Energien' (BAFA) und für 'Effiziente Gebäude' (KfW) werden erstmals unter einem Dach der BEG vereint.

Dabei kann frei gewählt werden zwischen einem direkten Zuschuss, oder einem vergünstigten Kredit plus Tilgungszuschuss (das heißt, man muss weniger zurückzahlen!).


Gefördert werden nun Maßnahmen in Bestandsgebäuden, deren Bauantrag mindesten 5 Jahre zurückliegt. Damit erweitert sich der Kreis der förderfähigen Projekte erheblich, da vormals nur Gebäude mit Baujahr vor 2002 gefördert wurden.


In dieser Folge geht es um die energetische Sanierung zum Effizenzhaus, nicht um Einzelmaßnahmen. Diese wurden  im 1.Teil  erläutert.


Ein Effizienzhaus ist ein technischer Standard, der - grob gesagt - beschreibt, wieviel Prozent Energie dieses Gebäude im Vergleich zu einem gleichartigen Neubau verbraucht. Z.B. bedeutet ein Effizienzhaus70, dass das Haus nach der Sanierung 30% weniger Energie benötigt, als der Mindeststandard eines Neubaus.

Je niedriger die Zahl also, umso besser.


Es gibt verschiedene Effizienzhaus-Stufen - Grundsätzlich gilt dabei, je höher die Stufe, umso höher die Förderung. Ganz konkret sind die Fördersätze (Zuschuss oder Tilgungszuschuss):


·        Effizienzhaus 100                        27,5%

·        Effizienzhaus 85                           30 %

·        Effizienzhaus 70                           35 %

·        Effizienzhaus 55                           40 %

·        Effizienzhaus 40                           45 %


Die förderfähigen Kosten für Sanierungen zum Effizienzhaus (ohne Baubegleitung) betragen 120.000 Euro pro Wohneinheit - dabei darf die gesamte Heizungstechnik herausgerechnet werden, da diese zusätzlich über Einzelmaßnahmen gefördert werden kann.


Ab dem 01.07.2021 gibt es eine zusätzliche Förderstufe: die Erneuerbare-Energien-Klasse. Falls nach der Sanierung erneuerbare Energien - also z.B. Holzpellets oder Umweltwärme - mindestens zu 55% zur Wärmeversorgung des Gebäudes beitragen, erhöht sich der Fördersatz um 5%, und die Förderhöchstsumme steigt auf 150.000 Euro pro Wohnung !

Bei einem Effizienzhaus 40 wären das also 75.000 Euro Zuschuss (ohne Heizung und Baubegleitung)!


Natürlich bedarf es solch ambitionierter Sanierungen auch einem gut geplanten Bündel von Maßnahmen. Aber selbst ein Effizienzhaus 70 ist mit einer neuen Heizung, thermischer Solaranlage und der Dämmung aller Außenbauteile des Gebäudes (incl. Fenstertausch) üblicherweise zu erreichen.


Höhere Effizienz-Stufen bedürfen dann natürlich einer Lüftungstechnik. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie überall Lüftungkanäle installieren müssen, oder ständig einen Ventilator rauschen hören. Es gibt dezentrale Anlagen, welche z.B. per WLAN miteinander kommunizieren, und abwechselnd auf Abluft oder (vorgewärmte) Zuluft schalten. Ihr Vorteil dabei: eine höhere Förderstufe und eine bessere Luftqualität!

 

Die Einbindung eines Energieberaters ist dabei natürlich ausgesprochen sinnvoll und auch notwendig. Er berät SIe, kann die Förderung optimieren, und die energetische Fachplanung sowie die Baubegleitung durchführen. Dafür erstellt er die sog. technische Projektbeschreibung, und nimmt Ihnen auf Wunsch auch die kompletten Förderanträge und Nachweise ab.


Einen geeigneten Energieberater finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de


Das Honorar wird dabei sogar mit 50% bezuschusst, bei einer Fördergrenze von zur Zeit 8000,00 Euro. Ab dem 01.07.2021 steigt die Höchstgrenze auf 10.000 Euro bzw. 4000,00 Euro pro Wohnung bei Mehrfamilienhäusern.

 

Also, - wenn nicht jetzt, wann dann?

Lassen sie sich beraten, und investieren Sie in eine energetische Modernisierung - zur Komfort- und Wertsteigerung Ihres Hauses und natürlich zum Klimaschutz!

 

Wenn Sie Fragen, oder Interesse haben, an unseren monatlichen (z.Z. virtuellen) Treffen teilzunehmen, senden Sie uns doch eine mail: kontakt@klimaschutz-bad-krozingen.de

 

Für den AK Klimaschutz Bad Krozingen

Joachim Fürst

Energetische Sanierung wird gefördert wie noch nie! (Teil 3 – Steuerliche Absetzbarkeit)

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Energetische Sanierung wird gefördert wie noch nie! (Teil 3 – Steuerliche Absetzbarkeit)


In dieser Folge geht es um die weitere Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich abzusetzen. In Folge 1 und 2 wurden die staatlichen Fördermaßnahmen durch die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (kurz BEG) mit Start zum 01.01.2021 besprochen. Es kann für Sie aber auch sinnvoll sein, statt dieser Fördermaßnahmen die Kosten der energetischen Sanierung steuerlich abzusetzen. Sie müssen sich aber entscheiden: Steuervorteil oder Förderprogramm von der KfW oder dem BAfA. Beides zusammen geht nicht!


Dazu das Wichtigste in Kürze: 


Bei einer Immobilie, die mindestens zehn Jahre alt ist und in der Sie selbst wohnen, können Sie 20 % der Kosten für eine energetische Sanierung von der Steuerschuld (!) absetzen. Sie können damit bis zu 40.000 Euro Steuern sparen. Dabei zählen die gesamten Kosten, also auch die für Material und notwendige Umbauten. Für Sanierungskosten bis zu 200.000 Euro pro Objekt erstattet das Finanzamt maximal 40.000 Euro. Die Abrechnung erfolgt über drei Jahre (7% + 7% + 6%).


Was genau sind die Voraussetzungen?

·        Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein.

·        Sie müssen das Gebäude selbst bewohnen oder unentgeltlich an Dritte zu Wohnzwecken überlassen (z.B. an Kinder).

·        Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Die Maßnahmen müssen zum Arbeitsbereich des Fachunternehmens gehören. Der Dachdecker, der das Dach neu dämmt, kann also nicht auch noch die Heizungsanlage tauschen.

·        Sie benötigen eine Bescheinigung vom Fachunternehmen oder vom Energieberater (EE-Experte), dass die geforderten Grenzwerte eingehalten sind.

·        Sanierungsbeginn und -abschluss zwischen 2020 und 2029.


Diese folgenden Maßnahmen können wie beschrieben abgesetzt werden:

  • Wärmedämmung von Wänden,
  • Wärmedämmung von Dachflächen,
  • Wärmedämmung von Geschossdecken,
  • Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Erneuerung der Heizungsanlage,
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Wollen Sie zum Beispiel Ihre Heizung erneuern, gibt es die Förderung, wenn Sie eine Solarwärme-Anlage, eine Holzpellet-Heizung oder eine Wärmepumpe einbauen lassen. Kurz: Der Steuerabzug gilt für alle Maßnahmen, die in Paragraf 35c EStG abschließend aufgelistet sind. Die Anforderungen, die die Maßnahmen mindestens erfüllen müssen, sind in der ESanMV geregelt.


Beispiele für die Höhe der Steuerermäßigung pro Jahr (dies gilt pro Objekt):

Sie können diesen Steuervorteil auch für mehrere Maßnahmen nutzen, die Sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchführen lassen. Das Finanzamt erstattet bei jeder Sanierung 20 Prozent der Kosten – so lange, bis der Höchstbetrag für eine Immobilie erreicht ist.


Die Einbindung eines Energieberaters ist dabei notwendig und sowieso ausgesprochen sinnvoll. So einen zertifizierten Energieberater finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de

Dessen Honorar können Sie sogar zu 50% absetzen. Er berät Sie und kann die Förderung optimieren, sowie die energetische Fachplanung sowie die Baubegleitung durchführen. Er erstellt die sog. technische Projektbeschreibung und nimmt Ihnen auf Wunsch auch die kompletten Förderanträge und Nachweise ab. Für die Entscheidung, was für Sie günstiger ist – Steuerermäßigung oder BEG Förderbeträge hilft Ihnen sicher Ihr Steuerberater.


Also - WENN NICHT JETZT, WANN DANN?


Lassen sie sich beraten und packen Sie die energetische Modernisierung nun an - zur Komfort- und Wertsteigerung Ihres Hauses und natürlich zum Klimaschutz!


Wenn Sie Fragen, oder Interesse haben, an unseren monatlichen (z.Z. digitalen) Treffen teilzunehmen, senden Sie uns doch eine mail:

kontakt@klimaschutz-bad-krozingen.de

 

Für den AK Klimaschutz Bad Krozingen

Fritz Merkle

Bauen für die Zukunft


Aber bitte nicht mit den Normen der Vergangenheit

Sie wollen bauen? Wenn Sie 2023 in Ihr neues Heim einziehen, dann ist es im Jahr 2050, in dem wir klimaneutral leben wollen - gerade mal 27 Jahre alt. Leider gehört es energetisch dann schon zum alten Eisen und verbraucht etwa 50 kWh/m2 und Jahr – sofern Sie brav nach dem neuen GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) gebaut haben. Das sind dann ca. 6500 KWh pro Jahr! Wie? Sie haben doch alles korrekt gemacht und nach dem neuesten GEG Standard gebaut!? Ja, das haben Sie!


Seit November 2020 gilt das neue GEG , das EnEV und EWärme-Gesetz zusammenfasst und die EU-Vorgaben erfüllen soll. Darin wird ein „Niedrigstenergiehausstandard“ definiert. Das hört sich sehr gut an! In Wahrheit ist dieser nach Superlativ klingende Begriff gerade mal der Standard der EnEV 2016 und die Anforderungen an Außenwand sowie Dach sind seit fast 15 Jahren unverändert – schlecht – für Geldbeutel, Behaglichkeit des Bewohners UND für das Klima. Mit „Niedrigstenergiehaus“ meinte man ursprünglich in der EU einen dem Passivhaus angenäherten Standard, die EU sprach 2010 von einem „nearly-zero-energy-building“, also einem „nahezu-null-energie-Haus“. In Deutschland wurde daraus nach jahrelangem Tauziehen ein Minimalkompromiss. Die Verfechter alter, niedriger Standards glauben oder behaupten gebetsmühlenartig, dass höhere Standards zu teuer sind, wo doch die Baukosten in den letzten 10 Jahren sowieso schon explodierten. 


Dieses Argument ist schlichtweg falsch! Dazu gibt es zahllose wissenschaftliche Untersuchungen, die zeigen, dass energetisch gut bauen NICHT der Preistreiber ist. Nur eines von zahllosen Beispielen, geplant und betreut von Prof. Feist von der Uni Innsbruck im Sozialwohnungsbau, der auf Mehrkosten von 83 €/m2 kommt, gerade mal 5 % des Gesamtinvestments. Dabei baute er Passivhäuser. In der Abb. 1 von Prof. Schulze-Darup sehen Sie die Mehrkosten bei verschiedenen Standards.  Die Baustoffindustrie ist nämlich längst weiter. Gute Fenster mit niedrigsten U
w -Werten * kosten inzwischen nur wenig mehr als Wärmeschutzfenster alter Qualität. Sie verschwenden aber circa 40 Jahre lang deutlich weniger Energie. Es ergibt also heute aus Kostengründen keinen Sinn, minderwertige Fenster alter Standards einzubauen.




Betrachten wir das gesamte Gebäude, so wird das noch deutlicher: An folgender Grafik sehen Sie, dass es gerade mal ca. 40 €/m2 mehr kostet, aus einem KfW 55-Haus ein KfW-40 Haus zu machen. Bei einem 125 m2 Reihenhaus sind das insgesamt 5000 €!


 

Anhand der dritten Grafik sehen Sie den Heizenergieverbrauch („Endenergie“) eines nur nach GEG gebauten Gebäudes im Vergleich zu einem KFW 40 + Haus und einem Passivhaus: Das gleiche Gebäude als KFW 40 + Haus gebaut verbraucht nur knapp 20 % und das Passivhaus weniger als 10 % des GEG-Hauses. Und das über 60, 80 oder gar 100 Jahre! Wenn wir an die zukünftig immer heißeren Sommer denken, dann gilt das auch umgekehrt. Im „besser“ gedämmten Gebäude bleibt es im Sommer auch kühler.  

Hinzu kommt außerdem, dass Ihnen KfW und BAFA inzwischen kräftig unter die Arme greifen, wenn Sie energetisch besser bauen und erneuerbare Energien als Wärmequellen nutzen, also mindestens nach KfW 55 oder besser „40 plus“ bauen. Kredite gibt es zu Traumkonditionen mit hohen Tilgungszuschüssen oder alternativ hohe Zuschüsse, wenn Sie keinen KfW-Kredit aufnehmen wollen.  Seit 1.1.2021 lautet die neue Bezeichnung dafür „BEG“ (Bundesförderung effiziente Gebäude).


Auch die steuerliche Absetzbarkeit ist eine neue Alternative. Nicht umsonst kann Solararchitekt Disch in Schallstadt ein Plusenergiehaus bauen (also ein Haus, das mehr Energie erzeugt, als es verbraucht), wobei die Kauf-Preise mit circa 4500 €/m2 günstiger sind, als die Marktpreise in der Region Freiburg. Vernünftige Wirtschaftlichkeits-Berechnungen beziehen die laufenden Heiz- und Nebenkosten in die Kostenkalkulation mit ein, insbesondere da Kredite derzeit so billig sind. Die Heizkosten haben sich mittlerweile zur 2. Miete erhoben und sie werden weiter ansteigen.


Daraus folgt: Wir müssen für die Zukunft planen!


1. Wir müssen bei Neubauten/Neubaugebieten auch im Interesse der Bauherren höhere Standards als den Minimalstandard des GEG verlangen – wo es rechtlich möglich ist und ansonsten anmahnen - und dabei die Bauherren auch gut beraten. Bei der Planung von Neubaugebieten sollten die Möglichkeiten für Klimaneutrale Quartiere und Neubauten immer mit einbezogen werden. Hierfür wird die neue Fachbereichsleiterin des Hochbaus Christiane Ripka eng mit dem neuen Klimaschutzmanager Marcel Herzog** zusammenarbeiten, der auch als erster Ansprechpartner für diese Themen dienen wird.



2. Wir müssen neben der Fortsetzung der Energiekarawane *** Eigentümer und Mieter von Altbauten beraten, dass energetische Sanierungen durch optimale finanzielle Förderung (BEG) und Steigerung von Wohn- und Immobilienwert sowie Senkung der Heizkosten eine Win-Win-Win Situation sind. Ein viertes „Win“ kommt durch den Klimaschutz noch dazu! (s. auch „Klimafreundlich Wohnen“, Programm Stadt Freiburg, Umweltschutzamt).


Mehr dazu finden Sie auch auf unserer Homepage

https://www.klimaschutz-bad-krozingen.de/ „Energetisch sanieren lohnt sich jetzt“

* Uw – Wert: Wärmedurchgangskoeffizient (w steht für window)
** siehe BZ Südlicher Breisgau v. 3.02.21
*** Energiekarawane: von der Stadt finanzierte Beratung von Hauseigentümern vor Ort in Ihrem Haus



Für den AK Klimaschutz und Parents for Future
 
Fritz Merkle

 


Energetisch Sanieren lohnt sich JETZT


sagt Finanztip Chefredakteur Hermann Josef Tenhagen


„Das neue Förderangebot werden viele schwer ablehnen können“ meint Finanzexperte Tenhagen, bekannt durch seine häufigen Auftritte im Fernsehen, wo er als unabhängiger Fachmann zu verschiedensten Finanzthemen und Angeboten befragt wird. 
„Sind Sie Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, gehört Ihnen ein Reihenhaus oder eine Eigentumswohnung in einer Wohneigentümergemeinschaft? Dann ist dieser Text für Sie. Für Sie muss sich die energetische Sanierung selbst rechnen - umlegen der Kosten geht nicht.“ Wegen der Kompliziertheit der Förderbedingungen waren die bisherigen Programme nicht überaus erfolgreich, nur ca. 1 % aller Wohnungen wurden jährlich saniert.   


Nun aber „hat die Bundesregierung jede Menge Fördergelder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und die Staatsbank KfW vergeben. Wer seinen alten Ölkessel rauswirft und eine neue Heizung einbauen lässt, bekommt dafür von der Bafa bis zu 45 Prozent Förderung – ziemlich unschlagbar“ – meint der Finanzexperte im Spiegel! Und weiter: „Wer mehr als die Heizung machen will, also Wärmedämmung an Wänden, Decken und im Keller - die große Modernisierung -, für den gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Den KfW-Investitionszuschuss (Programm 430) oder Programm 151/152 bei Krediten für ältere Häuser mit Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002, mit ordentlicher Planung vorneweg, einem begleitenden Experten und am Ende bis zu 48.000 Euro Förderung pro Wohneinheit. Für diese Maximalsumme muss das Haus nach der Sanierung allerdings dem höchsten Effizienzstandard für Altimmobilien genügen. Für einzelne Maßnahmen gibt es maximal 10.000 Euro. Der Zuschuss wird zu 95 Prozent für Ein- bis Zweifamilienhäuser vergeben, also an Selbstnutzer, hieß es von der KfW diese Woche. Dabei können das Programm auch private Vermieter nutzen.“


Dabei gibt es die Alternative das KfW Programm oder – neu – Steuervorteile nutzen! Steuervorteile nutzen ist oft „lohnenswerter bei Einzelmaßnahmen – wenn kein Effizienzstandard angestrebt wird. Das Haus muss lediglich 10 Jahre alt sein und selbst genutzt. Sie können als Haus- oder Wohnungsbesitzer die Steuervorteile sogar für förderfähige Modernisierungen bekommen, die sie schon angefangen haben.“



Tabelle: Herman Josef Tenhagen in Spiegel Online 18.7.2020


Und erführt weiter aus: „Das ausführende Fachunternehmen muss Ihnen nur hinterher bestätigen, dass die Maßnahmen den gesetzlichen Standards für die ökologische Modernisierung genügen, dass es Ihnen eine ordentliche Rechnung geschickt hat und Sie das Geld überwiesen haben. Ein Fünftel des Rechnungsbetrages dürfen Sie dann in der Steuererklärung von Ihrer Steuerschuld abziehen - allerdings in Raten, 7 Prozent im ersten Jahr, noch mal 7 Prozent im zweiten Jahr und dann 6 Prozent im dritten Jahr. Geben Sie insgesamt 200.000 Euro für die Modernisierung aus, bekommen Sie so 40.000 Euro vom Staat dazu geschenkt.“

 

Und er erklärt das Vorgehen Schritt für Schritt: 


1. Energieberater (Energieeffizienzexperte“, EEE Liste) suchen und berechnen lassen, welche Maßnahmen sich besonders lohnen. Diese Kosten dafür sind zu 50 % steuerlich absetzbar.

2. Fachhandwerker beauftragen, nur sie oder der Energieberater können eine Bescheinigung über die sachgerechte Ausführung erstellen, die das Finanzamt auch anerkennt.  

3. Eine korrekte Rechnung per Überweisung bezahlen.

4. Es versteht sich von selbst, dass die Steuerschuld hoch genug sein sollte, damit der komplette Steuerabzug wirksam wird.

5. Es versteht sich von selbst, dass man nicht gleichzeitig KfW/Bafa-Förderung und Steuerabzug beantragen kann. 

Tenhagen erklärt weiter, dass mit diesen Förderungen natürlich auch sehr viel Geld –„hunderte Milliarden“, die zinslos auf Bankkonten von Sparern herumliegen, so in den wirtschaftlichen Kreislauf zurückgebracht werden sollen und gleichzeitig die Energieeffizienz der Gebäude und Wohnungen verbessert wird. So wird in der Folge sehr viel CO2 eingespart, der Klimawandel bekämpft und vor allem auch Ihre laufenden Kosten für Energie dauerhaft und deutlich gesenkt. Gesünderes Wohnen und mehr Behaglichkeit gibt`s kostenlos dazu.


Den gesamten Artikel von Herman Josef Tenhagen finden Sie unter:

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bausanierung-rechnet-sich-die-neue-foerderung-a-85fcdc8a-cdeb-425b-8848-b62cf90fa1e5?sara_ecid=soci_upd_KsBF0AFjflf0DZCxpPYDCQgO1dEMph


Bei uns in Bad Krozingen gibt es gute Hilfen für die Entscheidung, ob eine energetische Sanierung sinnvoll ist und was sie bringt. In Hausen war schon eine sog. „Energiekarawane“ unterwegs. Dabei werden Sie – von der Stadt finanziert – von zertifizierten Energieberatern besucht, die Ihre Immobilie energetisch bewerten und Sanierungsvorschläge machen.


Im Herbst 2020 läuft eine 2. Aktion Energiekarawane in der Kernstadt an.
Im Oktober 2020 gab es außerdem eine Vortragsreihe zum Thema Photovoltaik und einen Vortrag von unserem AKK Mitglied J. Fürst zu den neuen Fördermöglichkeiten bei energetischen Sanierungen.


Info Seiten der KfW: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Energetische-Sanierung/ 
Kontakt zur Energiekarawane:
stephanie.vondetten@bad-krozingen.de


Für den AK Klimaschutz Bad Krozingen Fritz Merkle

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